Hinweise zur gemeinsamen Verantwortlichkeit


Was ist „gemeinsame Verantwortlichkeit“?

Soweit mehrere Verantwortliche gemeinsam im Rahmen eines Projektes personenbezogene Daten betroffener Personen verarbeiten, spricht man von „gemeinsamer Verantwortlichkeit“.

Was ist bei uns der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?

Unser Internetauftritt stellt eine Plattform dar, auf der die folgenden Spenden-Organisationen (FeG Deutschland, FeG Bundeswerke, die Freien evangelischen Gemeinden sowie weitere gemeinnützige Organisationen) eine Möglichkeit haben, ihre Spenden-Projekte zu präsentieren und über uns die Ihrerseits getätigten Spendenzahlungen zu empfangen. Hierzu registrieren sich die Spenden-Organisationen (= registrierte Einrichtungen) gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Plattform und richten selbst eine Seite für ihre Spenden-Projekte ein. Bei diesem Projekt arbeiten wir und die registrierten Einrichtungen eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozess- und Verarbeitungsabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozess- und Verarbeitungsabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DS-GVO).

Für welche Abschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?

Wir stellen nur die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, um registrierten Einrichtungen (= Redakteuren) zu ermöglichen, ihre Spenden-Projekte zu präsentieren und Besuchern der Seite zu ermöglichen, nach Spenden-Projekten zu suchen und eine Spende online zu tätigen. Die Redaktion und das Einstellen der Inhalte erfolgen eigenverantwortlich durch die Redakteure. Wir stellen dem Redakteur ein Nutzerkonto zur Verfügung, über das er sich mit Zugangsnamen und Passwort anmelden und Spenden-Projekte in das Spendenportal einstellen kann. Darüber hinaus kann das einzelne Spenden-Projekt auch mit der externen Internetseite eines Redakteurs verknüpft werden. Zur Präsentation eines Spenden-Projektes ist die Einrichtung einer Händlerkasse erforderlich, um Spendenzahlungen online zu ermöglichen, die dann durch uns ausgeführt werden.

Was haben die gemeinsam Verantwortlichen vereinbart?

Im Rahmen der gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben wir mit jeder einzelnen registrierten Einrichtung vereinbart, wer von uns welche Pflichten nach der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung (DS-GVO) erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO.

Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Spendenabwicklung personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von uns oder von der jeweiligen registrierten Einrichtung betrieben werden.

Im Wesentlichen gibt es zwei Prozess- bzw. Verarbeitungsabschnitte. Zum einen die Bereitstellung der Plattform und die Abwicklung der Spendenzahlung und zum anderen die Präsentation eines Spenden-Projektes durch die jeweilige registrierte Einrichtung und die zweckgebundene Verwendung der Spendenzahlung.

Wir und die registrierten Einrichtungen haben jeweils vereinbart, dass die Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen und der gesetzlichen Pflichten der Verantwortlichen stets je nach der jeweiligen Verantwortlichkeit und Zuständigkeit erfolgt.

Was bedeutet das für die betroffenen Personen?

Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:

  • Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit sind wir für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der zur Verfügungstellung der Plattform für die Präsentation der Spenden-Projekte sowie die Abwicklung von Spendenzahlungen zuständig. Die registrierten Einrichtungen sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Präsentation der Spenden-Projekte sowie der zweckgebundenen Verwendung der Spenden zuständig.
  • Wir und die registrierten Einrichtungen machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkungsbereich zukommen.
  • Wir und die registrierten Einrichtungen informieren sich unverzüglich gegenseitig über von betroffenen Personen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung. Für die betroffenen Personen empfiehlt es sich jedoch, ihre Rechte jeweils bei dem Verantwortlichen geltend zu machen, bei dem die Inhalte der Anfrage enger mit seinem Wirkungsbereich zusammenhängen. Das bedeutet, dass Rechte, die mit der Durchführung der Spendenzahlung zusammenhängen, bei uns und Rechte, die mit der Präsentation der Spende bzw. dem Spendenzweck usw. zusammenhängen, bei der jeweiligen registrierten Einrichtung geltend gemacht werden.
  • Datenschutzrechte können ungeachtet der Empfehlung sowohl bei uns als auch bei der jeweiligen registrierten Einrichtung geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.

Wo kann ich mich über meine sonstigen Rechte informieren?

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

So soll jeder für sich selbst entscheiden, wie viel er geben will, und zwar freiwillig und nicht aus Pflichtgefühl. Denn Gott liebt den, der fröhlich gibt.

2. Korinther 9,7